Das äußere Ohr
Das äußere Ohr besteht aus der Ohrmuschel und dem Gehörgang bis zum Trommelfell. Zum einen hat das äußere Ohr die Funktion als Trichter zur Bündelung der Schallwellen.
Zum anderen hat die spezielle Architektur des äußeren Ohres zur Folge, dass eine durch die Verzehrung der Schallwellen erste Richtungsortung ermöglicht wird. Für ein Richtungshören im bekannten Sinne reicht dies jedoch nicht aus, hierfür ist das Zusammenspiel aus zwei vollständig funktionierende Ohren notwendig.